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   BFH, 29.05.1956 - I 39/56 S   

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https://dejure.org/1956,234
BFH, 29.05.1956 - I 39/56 S (https://dejure.org/1956,234)
BFH, Entscheidung vom 29.05.1956 - I 39/56 S (https://dejure.org/1956,234)
BFH, Entscheidung vom 29. Mai 1956 - I 39/56 S (https://dejure.org/1956,234)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Umwandlung einer Kapitalgesellschaft in eine aus ihren Gesellschaftern bestehende Personengesellschaft bei gleichbleibenden Beteiligungsverhältnissen - Einsatz des von der Kapitalgesellschaft selbst geschaffene Geschäftswerts in die Umwandlungsbilanz - Entziehung der in ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 63, 76
  • NJW 1956, 1655
  • DB 1956, 763
  • BStBl III 1956, 226
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 11.10.1955 - I 117/54 U

    Steuerrechtliche Möglichkeit der Beteiligung an einer atypischen stillen

    Auszug aus BFH, 29.05.1956 - I 39/56 S
    Der Senat ist bereits im Urteil I 117/54 U vom 11. Oktober 1955, Bundessteuerblatt (BStBl) 1956 III S. 111) (Slg. Bd. 62 S. 27), der Auffassung des Reichsfinanzhofs entgegengetreten, daß.
  • BFH, 15.05.1952 - IV 469/51 U

    Zulässigkeit der Erhöhung von Wiederbeschaffungskosten wegen des Ausfalls des

    Auszug aus BFH, 29.05.1956 - I 39/56 S
    der Geschäftswert des Unternehmens bei der Ermittlung des Teilwerts der einzelnen Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens zu berücksichtigen sei (vgl. auch Urteil des Bundesfinanzhofs IV 469/51 U vom 15. Mai 1952, Slg. Bd. 56 S. 436, BStBl III S. 169).
  • RFH, 27.02.1940 - I 25/40
    Auszug aus BFH, 29.05.1956 - I 39/56 S
    Der Reichsfinanzhof ermittelte deshalb in solchen Fällen nach dem Grundsatz, daß sich im Wirtschaftsleben Leistung und Gegenleistung in der Regel wertmäßig decken, einen angemessenen Betrag als Gegenleistung in der Weise, daß er die einzelnen Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens mit ihrem Teilwert ansetzte (z.B. Urteil I 25/40 vom 27. Februar 1940, Slg. Bd. 48 S. 161, RStBl 1940 S. 527).
  • EuGH, 16.07.2020 - C-133/19

    Der Zeitpunkt, auf den es zur Bestimmung, ob ein Familienangehöriger eines

    39/56 Abs. 1 des Gesetzes vom 15. Dezember 1980 bestimmt:.
  • BFH, 17.01.1973 - I R 46/71

    Umwandlungsfälle - Selbst geschaffener Geschäftswert - Verzicht auf Aufdeckung -

    Das BFH-Urteil vom 29. Mai 1956 I 39/56 S (BFHE 63, 76, BStBl III 1956, 226) kann auf andere als Umwandlungsfälle des § 15 Abs. 1 KStG nicht angewendet werden.

    Zu Unrecht habe das FG das Urteil des BFH vom 29. Mai 1956 I 39/56 S (BFHE 63, 76, BStBl III 1956, 226) nicht angewandt.

    Das BFH-Urteil I 39/56 S betrifft allein die Fälle des § 15 Abs. 1 KStG, d. h. den Übergang eines Vermögens einer Kapitalgesellschaft mit oder ohne Abwicklung (Liquidation) auf einen anderen.

    c) Alle im Schrifttum aus dem BFH-Urteil I 39/56 S gezogenen Folgerungen sind richtig, soweit sie davon ausgehen, daß dort allein von der Liquidationsbesteuerung die Rede ist, d. h. von der Besteuerung einer untergehenden Kapitalgesellschaft; die Entscheidung läßt keinen Zweifel daran, daß ihre Aussage allein auf den Fall der Umwandlung beschränkt ist.

  • BFH, 16.07.1969 - I 266/65

    Überführung von Wirtschaftsgütern - Inländischer Betrieb - OHG - Ausländische

    Umgekehrt wird bei Umwandlung einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft oder Einzelfirma -- von Umwandlungsfällen nach den besonderen Vergünstigungen der Umwandlungssteuergesetze abgesehen -- auf eine Gewinnverwirklichung gerade deshalb nicht verzichtet, weil die für die Beurteilung der Gewinnrealisierung bedeutsame Sicherstellung der künftigen steuerlichen Erfassung der stillen Reserven nicht gewährleistet ist, wenn die stillen Reserven der bisher bestehenden Doppelbesteuerung mit der Körperschaftsteuer bei der Kapitalgesellschaft und der Einkommensteuer bei den Gesellschaftern entzogen werden (vgl. Urteile des BFH I 39/56 S vom 29. Mai 1956, BFH 63, 76, BStBl III 1956; I 226; I 155/59 U, a. a. O.).
  • BFH, 24.01.1979 - I R 202/75

    Umwandlungs-Steuergesetz - Umwandlung einer Kapitalgesellschaft -

    Ist keine Gegenleistung vereinbart, wie bei der Übernahme des Vermögens der untergehenden Kapitalgesellschaft im ganzen durch den alleinigen Gesellschafter oder wie im Streitfall bei der Übertragung des Vermögens einer Kapitalgesellschaft auf eine von ihren Gesellschaftern im Zuge der Umwandlung errichtete Personengesellschaft, so wird von der Rechtsprechung die Summe der Teilwerte der übertragenen einzelnen Wirtschaftsgüter als Gegenleistung angesehen (RFH-Urteil I 25/40; BFH-Urteil vom 29. Mai 1956 I 39/56 S, BFHE 63, 76, BStBl III 1956, 226, mit weiteren Nachweisen).

    In der erwähnten Entscheidung I 39/56 S hat der BFH ausführlich die Gründe dargelegt, die es verwehren, in der steuerrechtlichen Umwandlungsbilanz einen selbstgeschaffenen Firmenwert dann anzusetzen, wenn eine Kapitalgesellschaft in eine aus ihren Gesellschaftern bestehende Personengesellschaft bei gleichbleibenden Beteiligungsverhältnissen umgewandelt wird.

  • BFH, 31.03.1971 - I R 111/69

    Betriebsaufspaltung - Besitz-Personengesellschaft - Verpachtung des Betriebs -

    Das BFH-Urteil I 39/56 S vom 29. Mai 1956 (BFH 63, 76, BStBl III 1956, 226) hat nur für den Fall der Umwandlung einer Kapitalgesellschaft in eine aus deren Gesellschaftern bestehende Personengesellschaft bei gleichbleibenden Beteiligungsverhältnissen auf den Ansatz eines bei der Kapitalgesellschaft entstandenen Geschäftswerts verzichtet.

    Das Urteil I 39/56 S (a. a. O.) befaßt sich mit der Auslegung des § 15 KStG, einer Vorschrift, die im gegenwärtigen Streitfall nicht anzuwenden ist.

  • BFH, 09.10.1974 - I R 122/73

    GmbH - Umwandlung - KG - Übernahmeverlust - Nachträgliche Einbuchung -

    Mehr aber als die Umwandlungsbilanz an Wirtschaftsgütern ausweise, könne auch bei der Ermittlung des Einkommens der Gesellschafter der übernehmenden Personengesellschaft nicht als Ausgangswert angesetzt werden (§ 4 Abs. 1 UmwStG 1957; Urteil des BFH vom 29. Mai 1956 I 39/56 S, BFHE 63, 76, BStBl III 1956, 226).

    Das von der Klägerin angezogene BFH-Urteil I 39/56 S stehe dem Ansatz eines Firmen- oder Geschäftswerts bei der übernehmenden Personengesellschaft nicht entgegen, da sie einen solchen, der untergehenden Kapitalgesellschaft beizulegenden Wert gegen Aufgabe ihrer Anteilsrechte erworben habe.

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.03.2020 - C-133/19

    Belgischer Staat (Regroupement familial - Enfant mineur) - Vorlage zur

    Art. 39/56 des Gesetzes vom 15. Dezember 1980 lautet:.
  • BFH, 07.10.1970 - I R 1/68

    Veräußerung eines Teilbetriebes - Berücksichtigung eines Geschäftswerts -

    Mit ihrer Sprungberufung (alten Rechts) machte die Steuerpflichtige geltend, daß im Falle eines solchen Geschäfts zwischen zwei den gleichen Gesellschaftern gehörenden Unternehmen der von der Steuerpflichtigen selbst geschaffene Geschäftswert nicht zu realisieren sei (Urteil des BFH I 39/56 S vom 29. Mai 1956, -- BFH 63, 76 --, BStBl III 1956, 226), daß ein lebendes Unternehmen im ganzen nicht übertragen worden sei (BFH-Urteil VI 320/64 vom 28. März 1966, BFH 85, 433, BStBl III 1966, 456) und bei zutreffender Berechnung des Unternehmenswerts (mit 911 250 DM) die Käuferin weitaus mehr bezahlt habe als nur den Substanzwert des Unternehmens.
  • BFH, 28.02.1958 - III 125/57 S

    Vereinbarkeit des Gesetzes über den Lastenausgleich (LAG) mit höherrangigem Recht

    Dieser Grundsatz ist vom Reichsfinanzhof und Bundesfinanzhof in ständiger Rechtsprechung anerkannt worden (vgl. in der neueren Rechtsprechung die Urteile des Bundesfinanzhofs I 39/56 S vom 29. Mai 1956 - Slg. Bd. 63 S. 76, BStBl 1956 III S. 226 - und I 159/57 U vom 14. Januar 1958 - BStBl 1958 III S. 75 -).
  • BFH, 14.01.1958 - I 159/57 U

    Sogenannte Bilanzbündeltheorie bei Personengesellschaften

    Wie in der Entscheidung des Bundesfinanzhofs I 39/56 S vom 29. Mai 1956 (Slg. Bd. 63 S. 76, BStBl 1956 III S. 226) ausgesprochen ist, darf der Gesichtspunkt der Durchführbarkeit der Steuergesetze bei ihrer Auslegung nicht außer Betracht bleiben.
  • BFH, 11.08.1971 - VIII 13/65

    Einzelunternehmen - Einbringung in OHG - Steuerfreiheit - Tarifvergünstigung -

  • BFH, 14.10.1970 - I R 94/70

    Einheitswert des gewerblichen Betriebs - Pächter - Geschäftswert -

  • BFH, 16.07.1959 - IV 301/57 S
  • BFH, 31.07.1956 - I 31/56 U

    Erlass eines Darlehens seitens des Darlehensgebers - Zuschüsse oder

  • BFH, 13.09.1973 - IV R 5/70

    KG - Entgeltlicher Erwerb eines Betriebs - Miterworbener Geschäftswert -

  • BFH, 26.11.1964 - III 387/61 U

    Entstehen eines bewertungsfähigen Wirtschaftsguts bei einem Verpächter durch die

  • BFH, 25.05.1962 - I 155/59 U

    Liquidationslose Verschmelzung von Genossenschaften

  • BFH, 05.11.1969 - I R 60/67

    Steuerliche Geltendmachung eines aus laufenden Geschäften entstandenen Verlusts

  • BFH, 04.04.1968 - IV R 122/66

    Personengesellschaft - Einbringung eines Einzelunternehmens - Aufstockung der

  • BFH, 02.08.1960 - I 231/59 S

    Einordnung einer Genossenschaft als Kreditinstitut

  • BFH, 28.10.1964 - IV 208/64 U

    Ausbuchung von eigenen Antilen der untergehenden Kapitalgesellschaft bei der

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